Aufgaben des StuPa

Im StuPa werden auf den Sitzungen Grundsatzdiskussionen geführt und Beschlüsse gefasst.

Dabei geht es um alle Themen, die die Studierendenschaft betreffen: z.B. die Bedingungen unter denen studiert wird, Raumvergabe, Diskriminierungserfahrungen, Engagement im Kiez, die Ernennung des AStA, politische Positionierungen …

Wenn ihr ein bestimmtes Thema im StuPa besprochen haben möchtet, könnt ihr jederzeit eine E-Mail an stupa-vorsitz[ät]ash-berlin.eu senden und es in die Tagesordnungsliste der nächsten Sitzung aufnehemn lassen.

Wenn ihr möchtet, dass das StuPa einen Beschluss trifft – z.B. bzgl. einer Stellungnahme eurer Gruppe, oder sich zu einem Thema positioniert – könnt ihr einen Antrag im StuPa stellen.

Eine Formulierung zur Antragsstellung findet ihr in folgendem Pad:

https://pad.systemli.org/p/StuPa_ASH_Antrag-keep

Bitte schreibt den Antrag nicht direkt im Pad, sondern kopiert den Text in ein Dokument, in dem ihr dann den Antrag ergänzt.

Bitte schickt den Antrag bis eine Woche vor der nächsten StuPa-Sitzung als PDF-Datei an stupa-vorsitz[ät]ash-berlin.eu.

Aufgaben laut §18 Abs.2 BerlHG:

…weitere Aufgaben stehen in der Satzung des StuPa
Die Studierendenschaft hat die Belange der Studenten und Studentinnen in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen und die Verwirklichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule nach §4zu fördern. In diesem Sinne nimmt sie im Namen ihrer Mitglieder ein politisches Mandat wahr. Die Studierendenschaft hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. bei der sozialen und wirtschaftlichen Selbsthilfe der Studierenden mitzuwirken,
  2. die Meinungsbildung in der Gruppe der Studierenden zu ermöglichen,
  3. an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen, insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen mitzuwirken,
  4. auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern,
  5. kulturelle, fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,
  6. die Integration ausländischer Studierender zu fördern,
  7. den Studierendensport zu fördern,
  8. die überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen zu pflegen,
  9. die Erreichung der Ziele des Studiums (§21 ) zu fördern.
    Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Studierendenschaft insbesondere auch zu solchen Fragen Stellung beziehen, die sich mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschulen sowie mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Abschätzung ihrer Folgen für die Gesellschaft und die Natur beschäftigen. Die Studierendenschaft und ihre Organe können für die Erfüllung ihrer Aufgaben Medien aller Art nutzen und in diesen Medien auch die Diskussion und Veröffentlichung zu allgemeinen gesellschaftlichen Fragen ermöglichen.