in einer Mail von
der Univerwaltung an alle Studierenden formulierte der VBB eine
„Kulanzregelung“ für die Nutzung des Semestertickets. Es ist
allerdings so, dass vor allem Erstsemesterstudierende oder
Urlaubssemester im WiSe von dieser Regelung einen Nachteil haben!
Warum wir das gar
nicht kulant finden, könnt ihr hier in der Pressemitteilung des
Semesterticketratschlag lesen: https://s.unhb.de/EumPW
Da die Hochschule außerdem zurzeit nur Notbetrieb fährt und für alle anderen gesperrt ist, können wir eure Anfragen bis auf weiteres nur per Mail (semesterticket@ash-berlin.eu) beantworten. Es wird also auch niemand telefonisch erreichbar sein.
Die Fristen für die
Befreiung vom Semesterticket sind außerdem abgelaufen. Anträge, die
sich noch in Bearbeitung befinden und auf die wir gerade keinen
Zugriff haben, werden sobald alles wieder Fahrt aufnimmt
selbstverständlich berücksichtigt. Bis dahin können wir leider
keine Auskunft darüber geben, seht deswegen bitte von Fragen über
den Bearbeitungsstand ab.
Wer noch einen
Antrag auf Zuschuss zum Semesterticket vom Sozialfonds beantragen
will, kann das noch bis zum 31. März per Mail (im pdf Format) tun
und an das Semesterticketbüro der TU senden:
semesterticket@asta.tu-berlin.de.
Am 24.02.2020 findet das nächste Plenum des AKS (Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit) um 18:30 im Café der Kulturfabrik statt. Es sind alle Interessent*innen herzlich eingeladen.
Nähere Infos und die Website des AKS findet ihr hier!
Während der vergangenen Förderperiode des Bundesförderprogramms „Demokratie leben!“ haben sich bundesweit zahlreiche Strukturen aufgebaut, insbesondere durch von Rassismus betroffene Communities. Diese haben ein vielfältiges und zahlreich genutztes Empowerment Programm für Migrant*innen, Schwarze Menschen und People of Color angeboten. Es konnten Arbeitsplätze geschaffen werden, sodass die Professionalisierung von intersektionalem rassismuskritischem Wissen und Handeln gestärkt werden konnte. Für die neue Förderperiode ab 2020 wurden Vereine und Initiativen dazu aufgerufen, sich erneut zu bewerben. Leider wurden zahlreiche Projekte und Vereine abgelehnt. Auch werden viele, trotz nachträglicher Aufstockung der Fördergelder, nicht weiter finanziert. Besonders auffällig ist, dass besonders viele Vereine, in denen Schwarze Menschen, Migrant*innen und People of Color arbeiten und es Angebote für Anliegen marginalisierter Communities gibt, keine weitere Förderung durch „Demokratie leben!“ erhalten. Für marginalisierte Communities sind diese Angebote besonders wichtig, da diskriminierende Erfahrungen und lange Prozesse bei Behörden, um angemessen auf Problemlagen zu reagieren große Hindernisse darstellen.
Die ASH Berlin hat den Anspruch, eine Ausbildung anzubieten, die kritische Reflexions- und Handlungsfähigkeiten der Studierenden fördert. Mit dem Wegfall zahlreicher gesellschafts- und diskriminierungskritischer Vereine wird die intersektionale rassismuskritische Expertise an vielen Orten fehlen. Damit geht ein gesamtes Feld der Sozialen Arbeit verloren, die die Perspektive und Expertise marginalisierter Communities professionalisiert hat. Ebenso gehen damit für aktuell Angestellte, sowie für Absolventinnen der ASH Berlin in der Zukunft, durch die auslaufende Förderung von „Demokratie leben!“ Arbeitsplätze verloren. Bereits jetzt fallen damit Praktikumsplätze, Kooperationspartnerinnen und Netzwerke der ASH Berlin weg.
Projekte von Migrant*innen, Schwarzen Menschen und People of Color arbeiten schon lange und sehr oft ehrenamtlich, um die eigene Perspektive zu professionalisieren und diskriminierungs-sensible Angebote für marginalisierte Communities zu schaffen. Dies ist nicht tragbar.
Um die Aufrechterhaltung dieser Strukturen zu sichern und sie zu stärken ist eine Regelfinanzierung notwendig. Projekte, insbesondere kleinere Projekte sind jährlich mit Anträgen zur Finanzierung beschäftigt. Damit die Zeit sinnvoll für die eigentlich wichtige Arbeit genutzt werden kann, sollte es eine Regelfinanzierung geben.
Wir unterstützen deshalb die Forderung nach einem Demokratiefördergesetz. Um die Zeit bis dahin zu überbrücken, brauchen die Projekte eine Weiterförderung, damit sie nicht ihre wertvolle Arbeit einstellen müssen und Menschen ihre Arbeitsplätze verlieren.Mit Blick auf anhaltende Angriffe und Anschläge auf muslimische, jüdische, Schwarze und migrantische Communities, wie zum Beispiel in Halle im Oktober 2019, fordern wir die Bundesregierung auf, Strukturen und Vereine von Schwarzen Menschen, Migrant*innen und People of Color in ihrer Arbeit für marginalisierte Communities und gegen intersektionale rassistische Diskriminierung finanziell zu unterstützen, indem ein Demokratiefördergesetz durchgesetzt wird, das die Regelförderung der Vereine sichert und bis dahin eine Weiterförderung der Strukturen zugesagt wird.
Berlin, Januar 2020 Studentische Initiative der ASH Berlin AStA der ASH Berlin unterstützt vom Akademischen Senat der ASH Berlin (Beschluss vom 7.1.2020)
Stellenausschreibung für die Geschäftsstelle der Landes-Asten-Konferenz (LAK) Berlin:
Die
LAK Berlin:
Die
Landes-ASten-Konferenz Berlin, kurz LAK Berlin, ist der
Zusammenschluss der Studierendenschaften der Berliner
Hochschulen.
Die
Studierendenschaften treffen sich häufig, um aktuelle Entwicklungen
der Berliner Hochschulpolitik zu diskutieren und treten gelegentlich
über Pressemitteilungen oder andere Kanäle an die Öffentlichkeit.
Über die LAK koordinieren sie ihre Positionierungen gegenüber dem
Berliner Senat, der Bundespolitik und der Öffentlichkeit, etwa im
Rahmen von themenspezifischen Anhörungen im Wissenschaftsausschuss
des Berliner Abgeordnetenhauses.
Die
LAK Berlin vernetzt sich kontinuierlich mit Bündnissen, Initiativen,
Gewerkschaften und weiteren Akteuren aus Wissenschaft und Politik.
Mit den Landesstudierendenvertretungen anderer Bundesländer wird ein
regelmäßiger Austausch gepflegt.
Das
Ziel der LAK Berlin ist es, die Interessen der Berliner Studierenden
und ihrer Studierendenschaften gemeinsam, koordiniert und
schlagkräftig zu vertreten. Wir wollen im Sinne der Berliner
Studierendenschaften Einfluss auf relevante politische Entwicklungen
nehmen.
Die
Stelle:
Zum
01.03.2020
wird eine Stelle ausgeschrieben für das Büro der
Landes-ASten-Konferenz (LAK) Berlin.
Diese
Stelle wird gemeinsam von den ASten folgender Hochschulen
ausgeschrieben:
–
Beuth-Hochschule
für Technik Berlin
–
Freie Universität Berlin
–
Humboldt-Universität zu Berlin (dort RefRat, gesetzl. AStA)
–
Technische Universität Berlin
–
Universität der Künste Berlin.
–
Alice Salomon Hochschule Berlin
Es
handelt sich dabei um eine Stelle mit einem Arbeitsaufwand von 40
bzw. 41 Stunden/Monat, die nach dem Tarifvertrag für Studentische
Hilfskräfte (StudTV III : 12,50/Stunde)
bezahlt wird. Die Stelle wird für die Dauer von zwei Jahren
ausgeschrieben
(auf der Grundlage des WissZeitVG).
Aufgaben:
Im
Büro der LAK Berlin musst du vor allem die Organisation der
laufenden Geschäfte der LAK übernehmen. Das heißt vor allem, dass
du die Plena organisieren, vor- und nachbereiten und die
Kommunikation zwischen den ASten koordinieren musst. Des weiteren
bist du für die Kommunikation der LAK nach außen, mit
hochschulpolitisch relevanten Initiativen und
Entscheidungsträger*innen, verantwortlich und fungierst als
administrative Schnittstelle der LAK. Zu deinem Aufgabenfeld gehören
auch die Verwaltung und Weiterentwicklung der internen
Kommunikationsstrukturen der LAK, der Webpräsenz und von Accounts in
sozialen Netzwerken sowie die regelmäßige Erarbeitung eines
Themenüberblicks über aktuelle hochschulpolitisch relevante
Entwicklungen.
Dafür
benötigst du ein gewisses Maß an Teamfähigkeit und
Kommunikationskompetenz, einen strukturierten, eigenständigen
Arbeitsstil, ein großes Interesse an studentischer Selbstverwaltung
und die Lust an (hochschul-)politischen Themen und
Auseinandersetzungen.
Folgende
Dinge sind mit der Bewerbung einzureichen:
–
Immatrikulationsbescheinigung (da du in der Bundesrepublik
Deutschland als Student*in
eingeschrieben sein musst)
–
tabellarischer Lebenslauf (ohne Lichtbild)
–
Anschreiben
Anforderungen:
–
Kenntnisse in der (hochschul-) politischen Landschaft Berlins
–
Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen der studentischen
Selbstverwaltung
–
Bereitschaft sich darin einzuarbeiten
Bewerber*innen
mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung nach § 122 SGB IX
bevorzugt.
Zur
Sicherung der Gleichstellung sind Bewerbungen qualifizierter Frauen,
Inter- oder Transpersonen und Menschen mit Migrationsgeschichte
besonders willkommen.
Wohin
mit meiner Bewerbung:
Die
Bewerbung könnt ihr per Post schicken oder persönlich in einem der
nachfolgenden Asten vorbeibringen:
AStA
der BHT Berlin
z.Hd.
hochschulpolitisches Referat
Luxemburger
Str. 10
13353
Berlin
Am 16. Dezember 2019 hatten wir ab 18:00 Uhr gemeinsam als Queer Referat der Alice Salomon Hochschule Berlin mit queeren und feministischen Studierenden der ASH Berlin und ihren Freund*innen das Jahr 2019 beim gemeinsamen kochen ausklingen lassen.
Wir haben aus geretten Lebensmitteln, in der wunderschönen Küche des Café Maggie von Gangway e. V., Gemüse-Curry mit Reis und vielen anderen Leckerein ein tolles Menü gezaubert und uns entspannt-gesellig über Erlebnisse, Themen und Erfahrungen aus diesem Jahr unterhalten.