FAQ Semtix – Häufige Fragen


Die aktuelle Situation ist für uns alle anstrengend und mit vielen Unklarheiten verbunden. Daher hoffen wir, mit diesem FAQ einige offene Fragen klären zu können und ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Noch ein Wort in eigener Sache:
Bitte beachtet, dass wir ehrenamtlich im AStA (im Home Office) arbeiten und es daher auch zu längeren Wartezeiten beim Beantworten der Mails oder bei der Bearbeitung der Anträge kommen kann.
Unser Postfach steht euch aber weiterhin offen und wir geben auch gerne Beratung über Jitsi oder BigBlueButton.

Solidarische Grüße,
eure Semesterticketreferent*innen ♡


WIE LÄUFT EINE SEMESTERTICKETBEFREIUNG AB?

Wenn eine Befreiung für dich in Frage kommt, schickst du den vollständig ausgefüllten Antrag mit den entsprechenden Nachweisen an uns ins Semesterticketbüro.
Das geht entweder per Post oder per Mail an: semesterticket@ash-berlin.eu

Anschließend bearbeiten wir den Antrag und leiten ihn ans Immatrikulationsamt weiter.
Sobald wir dich über die Genehmigung informiert haben, schickst du dein Ticket (mit dem Studierendenausweis) und einem Antrag auf Rückerstattung per Post ans Immatrikulationsamt:

Alice Salomon Hochschule
Alice-Salomon-Platz 5
StudierendenCenter / Immatrikulationsamt
12627 Berlin

WICHTIG!
Bitte meldet euch wie gewohnt zurück und überweist die vollständigen Semestergebühren!

Seht bitte außerdem davon ab, uns euer Semesterticket direkt mit dem Antrag zu schicken. Danke 🙂

KANN ICH VOM SEMESTERTICKETBEITRAG BEFREIT WERDEN, WENN ICH ES WEGEN DER ONLINE-LEHRE NICHT BRAUCHE?

Leider gibt es keine Möglichkeit sich vom Semesterticket befreien zu lassen, wenn es nicht genutzt wird. In der Semesterticketsatzung (und im Befreiungsantrag) steht, dass eine Befreiung bei einem Online-Studium erwirkt werden kann. Da es sich bei der Online-Lehre aber um eine vorübergehende Lösung für Studiengänge handelt, die eigentlich Präsenzstudiengänge sind (in der Studienordnung nachlesbar), ist daher keine Befreiung vom Semesterticket möglich.
In den derzeitigen Verhandlungen mit dem VBB ist eine Pandemie-Klausel aber ein wichtiger Bestandteil.

Wer aber große Schwierigkeiten hat das Semesterticket zu bezahlen, kann ggf. einen Zuschuss aus unserem Sozialfonds beantragen.
Alle Infos dazu hier oder unter “Mein Befreiungsantrag wurde abgelehnt, ich brauch aber dringend das Geld! Was kann ich tun?”

ICH WOHNE NICHT BERLIN UND NUTZE DAS TICKET NICHT.
KANN ICH MICH BEFREIEN LASSEN?

Leider gibt es momentan keine Möglichkeit sich alleine wegen seines Wohnortes vom Semesterticket befreien zu lassen. Ein Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs der Tickets ist nur in Verbindung mit einem studienbezogenen Anlass (z.B. Praktikum, Auslandssemester oder Abschlussarbeit) ein Grund sich vom Semesterticket befreien zu lassen.

MEIN BEFREIUNGSANTRAG WURDE ABGELEHNT, ICH BRAUCHE ABER DRINGEND DAS GELD! WAS KANN ICH TUN?

Für alle Personen, die nicht durch die Semesterticketsatzung von den Gebühren befreit werden können, aber finanzielle Schwierigkeiten haben das Ticket zu bezahlen, gibt es den Sozialfonds. In diesen zahlen alle Studierenden jedes Semester 4,80€ als Teil der Semestergebühren ein. Über den Antrag auf Bezuschussung zum Sozialfonds ist es möglich, Geld aus diesem Fonds als Entlastung wiederzubekommen. Er ist etwas umfangreicher, aber es lohnt sich, da dieses System wenig ausgelastet ist und somit gute Chancen bestehen!
Mehr Infos dazu findet ihr auch auf unserer Website.

BIS WANN MUSS WAS EINGEREICHT WERDEN? WIE SIND DIE FRISTEN?

Die Frist für die Befreiungsanträge endet 3 Wochen nach Semesterbeginn.

Studierende, die nach § 1 Absatz 7 der Semesterticketsatzung einen Antrag auf Rückerstattung stellen möchten, können das bis zum Ende des laufenden Semesters tun.

Beim Sozialfondsantrag muss es schneller gehen. Hier ist die Antragsfrist gleich der Rückmeldefrist, also Mitte Februar bzw. Mitte Juli. Für Neuimmatrikulierte liegt die Frist bei 6 Wochen nach Immatrikulation.

Bitte beachtet, dass der Antrag auf Bezuschussung zum Sozialfonds vom Semesterticketbüro der TU bearbeitet wird. Bitte sendet diesen an:

Technische Universität 
Semesterticketbüro 
Straße des 17. Juni 135 
10623 Berlin

ICH HAB MEIN SEMESTERTICKET VERLOREN, WAS MUSS ICH TUN?

Um ein neues Semesterticket zu bekommen, reicht es momentan aus, eine Mail an das Immatrikulationsamt (immatrikulationamt@ash-berlin.eu) zu schreiben mit der Bitte um Ersatz. Anschließend müsst ihr eine Gebühr von 12€ überweisen und bekommt daraufhin das neue Ticket ausgestellt.

MUSS ICH DIE GEBÜHREN BEI DER RÜCKMELDUNG ZAHLEN, OBWOHL ICH EINEN BEFREIUNGSANTRAG GESTELLT HABE?

Ja, unbedingt! Eine Rückmeldung kann nur dann erfolgen, wenn der vollständige Semesterbeitrag geleistet wurde. Wenn ihr also nur einen Teil überweist, riskiert ihr, für das kommende Semester nicht eingeschrieben zu sein.
Der Befreiungsantrag muss also extra gestellt werden und der volle Betrag der Semestergebühren (samt Semesterticketbeitrag) müssen gezahlt werden. Bei einem stattgegebenen Antrag überweist euch das Immatrikulationsamt dann den entsprechenden Beitrag zurück.

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